Nachdem diese Woche ein klärendes Gespräch zwischen den Betroffenen und Verantwortlichen stattfand, ist zumindest die geplante Regelung außer Kraft gesetzt. Das heißt jedoch noch nicht, dass hier eine vernünftige Nachfolgeregelung gefunden wird. Es ist daher besonders wichtig, die weiteren Vorgänge genau zu beobachten und jeden weiteren Versuch in die Grundrechte der Bäuerinnen und Bauern einzugreifen, abzuwehren. Besonders auffallend war, wie schwierig sich die gesetzliche Interessensvertretung, unsere Landwirtschaftskammer, tut. Da die Genossenschaften per Statut in den Gremien sitzen, wird hier mit anderem Maß gemessen. Jede andere Produktionssparte könnte sich so eine Regelung mit ihren Lieferanten nicht annähernd erlauben. Daher ist es umso wichtiger, dass die Milchbäuerinnen und -bauern eine eigenständige Interessensvertetung haben und das ist, wie man in diesem Fall sieht, die IG-Milch.